12.9.2022 – BGH: Keine Rückerstattung von Ticketkosten bei pandemiebedingter Absage eines Konzertes

BGH vom 13.7.2022, Az. VIII ZR 329/21

Eine Frau kaufte über ein Ticketportal 5 Konzertkarten. Das Konzert wurde pandemiebedingt abgesagt. Der Veranstalter bot ihr Gutscheine an, die sie ablehnte. Sie verlangte die Ticketkosten zurück, da der Veranstalter seine Leistung nicht erbringen könne und daher auch die Zahlungspflicht entfallen wäre.

Das sah der BGH anders und wies die Klage ab.

Die Richter stellten fest, dass die Durchführung der Veranstaltung selbst keine Leistungspflicht sei, die dem Ticketportal obliegt. Dieses hatte lediglich die Pflicht, der Käuferin ein Recht auf Zutritt zur Veranstaltung zu verschaffen und die sei auch erfüllt worden. Eine Haftung dafür, dass die Veranstaltung auch stattfindet, habe das Portal nicht übernommen.

Auch ein Wegfall der Geschäftsgrundlage sei hier nicht anzunehmen, da der Klägerin vom Veranstalter Gutscheine angeboten worden seien. Es sei zumutbar gewesen, diese anzunehmen und es wären der Klägerin keine untragbaren Nachteile entstanden.